Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der Kirner Privatbrauerei Ph. & C. Andres GmbH & Co. KG,

Kallenfelser Straße 2-4, 55606 Kirn

(nachstehend Brauerei genannt)

 

gültig ab 1. Juli 2018

 

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit den Kunden der Brauerei.

2. Bestellung

Bestellungen werden rechtzeitig vor dem gewünschten Bereitstellungs-/Liefertermin erbeten. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Lieferungen. Die erteilten Aufträge werden nach Möglichkeit bestellungsgemäß und zeitnah erledigt. Soweit eine Direktbelieferung vereinbart ist, erfolgt die Lieferung - bei rechtzeitiger Bestellung - gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Die Mindestbestellmenge beträgt

1 Hektoliter. Die Brauerei ist von ihrer Bereitstellungs-/Lieferpflicht befreit, so lange sie an der Auftragserfüllung ganz oder teilweise infolge höherer Gewalt - insbesondere durch einen Arbeitskampf - gehindert oder (zum Zwecke der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen) zur vorübergehenden Beschränkung oder Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet ist. Bei Direktbelieferung hat der Kunde in derartigen Fällen die ihm von der Brauerei zugewiesenen Aushilfslieferungen anzunehmen. Bei einem Verkauf ab Rampe platziert die Brauerei die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die Brauerei ist nicht Verlader i.S.d. § 412 HGB. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer. Der Abholer setzt geschultes Fachpersonal ein, erteilt Weisungen zur Platzierung der Ware auf dem Fahrzeug und stellt die erforderlichen Ladungssicherungshilfmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch die Brauerei erfolgt nicht. Die Brauerei haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.

3. Qualität

Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und bereitstellen/liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Bier soll frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert bzw. befördert werden.  Die beste Bierkellertemperatur liegt bei sieben bis acht Grad Celsius. Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind bei Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, geltend zu machen. Anderenfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen. Mit Recht beanstandete Getränke berechtigen nur zu deren Rückgabe, grundsätzlich aber nicht zur Zurückweisung weiterer einwandfreier Getränke, zum Bezug von fremden Getränken oder zum Rücktritt von Getränkebezugsverträgen. Im Streitfall entscheidet die Technische Hochschule Weihenstephan – Lehrstuhl für Technologie der Brauerei I – in 85354 Freising als Schiedsgutachter verbindlich über die Getränkequalität. Im Falle einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt. Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung auf Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher Art bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Preise und Zahlungen

Maßgeblich sind die gültigen Listenpreise der Brauerei zuzüglich Mehrwertsteuer. Erfolgt die Belieferung ganz oder teilweise über einen von der Brauerei zu bestimmenden Dritten, so gelten für diese Lieferungen die zwischen dem Kunden und diesem vereinbarten Preise. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Forderungen sind nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug fällig. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt nach Rechnungsstellung im Wege des Abbuchungsverfahrens. Wird eine davon abweichende Zahlungsart durch den Kunden praktiziert, so ist die Brauerei berechtigt, einen Aufschlag gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen. Bei Zahlungsverzug, insbesondere unpünktlicher Zahlungsweise, hat die Brauerei das Recht, Zahlung bei Abholung bzw. Anlieferung (Barzahlung) zu verlangen oder weitere Bereitstellungen/Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Für Rücklastschriften wird dem Kunden für die Kosten der Bearbeitung und des Inkassos eine Schadenersatzpauschale in Höhe von € 20,00 je Einzelfall in Rechnung gestellt; Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 5. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Rechnungserteilung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis, bei Schecks bis zu deren Einlösung, vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.

Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.

6. Leergut

Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container, CO2-Flaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Die Brauerei berechnet Pfandbeträge für das Leergut  gemäß der jeweils gültigen Preisliste; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. Der Kunde hat das Leergut umgehend in ordnungsgemäßem Zustand und in gleicher Zahl und Güte zurückzubringen oder zurückzugeben. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Bei Rückgabe von Getränken mit abgelaufenem MHD wird nur der Pfandwert zzgl. Mehrwertsteuer erstattet. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bei Leergutumstellung wird noch im Umlauf befindliches Leergut nur im Rahmen des Üblichen zurückgenommen. Der Kunde erhält mit jeder Rechnung von der Brauerei eine Abrechnung über die Entwicklung der Leergutsalden (Leergutabrechnung). Diese gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Leergutabrechnung schriftlich widerspricht. Nicht fristgerecht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut wird zu Wiederbeschaffungspreisen für neues Leergut abzüglich 50 % Abzug neu für alt unter Anrechnung entsprechender Pfandguthaben in Rechnung gestellt. Der Berechnung werden die sich aus den Leergutabrechnungen ergebenden Fehlmengen zugrunde gelegt.

7. Abrechnung

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

8. Nutzungsverhältnisse

Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände auf eigene Kosten (zu betreiben und) zu warten sowie schonend und sachgerecht zu behandeln; Wartungs- und Reparaturaufträge insbesondere an elektrischen Kühlanlagen gibt der Kunde unmittelbar einer geeigneten Fachfirma in Auftrag. Verlorengegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände sind vom Kunden unverzüglich durch gleichwertige zu ersetzen und in das Eigentum der Brauerei zu übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gegenstände ausreichend gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden, jeweils zum gleitenden Neuwert, zu versichern und versichert zu halten. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist der Brauerei spätestens zwei Monate nach Abschluss des Nutzungsvertrages sowie fortlaufend jeweils bis zum 15. Februar des Jahres unaufgefordert schriftlich anzuzeigen. Den Anspruch auf die Versicherungssumme tritt der Kunde hiermit an die Brauerei ab, die sich ihrerseits verpflichtet, den Anspruch rückabzutreten, wenn ihr Eigentum erloschen ist. Die Brauerei nimmt die Abtretung hiermit an. Für den Fall der Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, der Brauerei dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ihr unverzüglich eine Abschrift des Pfandprotokolls zu übersenden und etwa hierdurch entstehende Kosten zu übernehmen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Gegenstände ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Brauerei zu verfügen, insbesondere sie zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder zu verleihen.

Die Rückgabe der Gegenstände ist eine Bringschuld. Kommt der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, so schuldet er der Brauerei ein Nutzungsentgelt, jeweils gerechnet auf einen vollen Monat, in Höhe von monatlich 1 % des von der Brauerei nachgewiesenen Bruttoanschaffungswertes zuzüglich Mehrwertsteuer; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Um einen fachgerechten Ausbau zu gewährleisten, wird der Kunde in der Regel die von der Brauerei benannte Fachfirma beauftragen.

9. Sonstiges

Bei Verstoß gegen eine Ausschließlichkeitsverpflichtung zugunsten der Brauerei steht dieser gegen den Kunden ein zur Zahlung sofort fälliger Ausgleich in Höhe von mindestens € 30,00 (Bier) je hl Bier/Biermischgetränke für jeden vertragswidrig bezogenen hl zu; dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gezahlte Ausgleichsbeträge wegen Minderbezuges werden angerechnet. Sollte der Kunden einen Fremdbezug trotz Abmahnung nicht einstellen, so wird der gesamte auf die Restlaufzeit der Vereinbarung entfallende Ausgleich unter Abzinsung in Höhe von 5,5 % sofort fällig. Hinsichtlich des künftig entgehenden Absatzes kann die Brauerei diesen unter Berücksichtigung der bisherigen durchschnittlichen Bezüge oder sonstiger geeigneter Umstände schätzen. Auch wiederholt geübte Nachsicht, insbesondere vorübergehende Erleichterungen für Vertragsverpflichtungen des Kunden, gewähren für die Zukunft keinerlei Rechte und bedeuten keine Duldung von Verstößen oder Säumnissen und keine stillschweigende Abänderung des Vertrages. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Brauerei. Die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform. Mehrere Kunden sind bezüglich der sich aus Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten Gesamtgläubiger bzw. Gesamtschuldner. Sie bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Erklärungen, insbesondere auch Kündigungen; dies gilt jedoch nicht für Aufhebungsvereinbarungen. Der Widerruf eines Gesamtschuldners wirkt auch für die übrigen Gesamtschuldner. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Soweit einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen. Die Parteien werden in diesem Falle eine Regelung treffen, die die unwirksame Bestimmung ersetzt und dem ursprünglichen wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dem Kunden ist bekannt, dass die Brauerei seine persönlichen Daten automatisch verarbeitet; dies gilt als Benachrichtigung im Sinne des § 33 Abs. 1 BDSG. Das Einverständnis umfasst auch die Datenverarbeitung im Verhältnis zu Dritten.  Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Bad Sobernheim. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht bekannt ist. Die Brauerei kann den Kunden auch an dessen Gerichtsstand verklagen

10. Information zum Datenschutz 

  1. Inhalt, Umfang und Zweck der Verarbeitung von Kundendaten

Privatbrauerei Ph. und C. Andres GmbH und Co. KG, Kallenfelser Straße 2-4,
55606 Kirn
 verarbeitet im Rahmen der Erfassung und Bearbeitung von Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden, „personenbezogene Daten“, die zur Verarbeitung, Abwicklung, Abrechnung und Umsetzung der vertraglichen Beziehungen erforderlich sind.

Dabei werden neben den Adress-, Identifikation- und Vertragsinhaltsdaten dem Geburtsdatum, Berufsbezeichnung, Vertragsdaten oder vergleichbare Daten, auch
besondere Kategorien von personenbezogenen Daten wie Bankverbindung, Kontodaten oder vergleichbare Daten verarbeitet.

Zweck der Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist die Anbahnung, Durchführung, Verwaltung und Abwicklung von Verträgen, inkl. der Bewertung von Sicherheiten- und Bonitäts- und Identifikationsprüfungen sowie einer umfassenden Kundenbetreuung.

Personenbezogene Daten können dabei zur notwendigen Abwicklung, Abrechnung und Umsetzung des Vertrages, auch an Dritte übermittelt oder/und durch Dritte verarbeitet und übermittelt werden, die im Rahmen dieses Vertrages zur Belieferung, Abwicklung, Abrechnung oder Bearbeitung durch uns (KB/Vendis) oder den Dritten beauftragt wurden oder beauftragt werden können.

Dritte im Sinne dieser Regelung sind dabei sowohl mit uns gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen als fremde Getränkefachgroßhändler oder Abrechnungsdienstleister.

  1. Dauer der Datenverarbeitung

Die Daten speichern wir für die Dauer einer etwaigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und bis zum Ablauf der Verjährungsfristen etwaiger daraus resultierender Ansprüche und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, die Industriepartner und die Partnerunternehmen für maximal 10 Jahre nach der letzten erfassten Absatzmeldung zu der Absatzstätte bzw. ebenfalls nach den vorgenannten Kriterien.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere nach Art. 6 Abs. 1 b), c) und f) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016 sowie unter Einhaltung deren übrigen Regelungen.

  1. Hinweis auf Auskunftsrecht

Der Betroffene hat gegenüber uns ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkungen der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggfs. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) siehe auch Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77).

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

RA Hubert Beeck
Saar-Pfalz-Straße 9
D-66424 Homburg

E-MailDatenschutz@kirner.de
Telefax: (06841) 984850-13